R wie Recht und Tuning
Deutsches Recht und Tuning-Maßnahmen…
Was müssen Autoschrauber über Recht und Tuning wissen?
Wie schaut es mit den rechtlichen Aspekten beim Tuning aus? Hier herrschen immer noch sehr große Unsicherheiten. Grundsätzlich gilt, dass jede Art von Veränderung am Motor in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, nur so kann man Recht und Tuning zusammen führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Bausätze mit fertigem Gutachten dabei nutzt oder ob man eigens vom TÜV ein Gutachten anfertigen lässt. Letztere Variante ist natürlich kostspieliger. Grundsätzlich muss Fahrzeughersteller der Tuning-Maßnahme zustimmen, da er sonst jegliche Garantie ablehnen kann. Hier laufen also Recht und Tuning nebeneinander her.
Etwas mehr schwammig ist die rechtliche Seite, wenn es um die Versicherungen geht. Natürlich müssen auch die Versicherungen über das Tuning informiert werden. Aber es gibt keine allgemein gültige Regelung. Manche Versicherungen lehnen eine Versicherung eines getunten Fahrzeugs grundsätzlich ab. Hier handelt es sich also um ein Graufeld von Recht und Tuning.
Um da auf Nummer sicher zu gehen, sollte man bei einem geplanten Chiptuning die Versicherung vorher kontaktieren. Nur so driften Recht und Tuning nicht auseinander. In einem Gespräch kann man dann darlegen, welche Veränderungen an dem entsprechenden Fahrzeug gemacht werden sollen. Und die Versicherung kann dann auch ein Statement dazu abgebe, ob sie zu einem Vertrag mit einem getunten Fahrzeug bereit ist und wenn ja unter welchen Bedingungen. Aufgrund der steigenden Beliebtheit des Tunings sind inzwischen einige Versicherungen hingegangen und haben sich dazu entschlossen, eine Mehrleistung von bis zu 10 kW nicht mit höheren Beiträgen zu belasten, sondern den alten Tarif beizubehalten. Im Falle einer Ablehnung bleibt einem dann nur der Weg zu einer anderen Versicherung, indem man den aktuellen Versicherungsvertrag fristgerecht kündigt. Auch muss man sich dessen bewusst sein, dass man aufgrund der Mehrleistung des Fahrzeugs in der Typenklasse steigt und somit höhere Fixkosten hat. Dies betrifft jegliche Form der KFZ-Versicherung. Aber auch hier sind Recht und Tuning zusammenführbar.
Klärt man das Tuning nicht mit der Versicherung ab und lässt es nicht eintragen, kann ein Unfall sehr teure Folgen haben. Die Versicherungen lehnen dann oftmals eine Übernahme der Unfallkosten ab und kündigen nicht selten auch den Vertrag mit dem Versicherungsnehmer. Hier steht auch die deutsche Rechtsprechung hinter den Versicherungen und führt Recht und Tuning zusammen. Diese besagt nämlich ganz klar, dass alle Änderungen an einem Fahrzeug, die zur Leistungssteigerung oder auch zur Verbesserung der Fahreigenschaften durchgeführt werden, gemeldet werden müssen. Kommt man dieser Pflicht also nicht nach, sind die Versicherungen im Schadensfall auch nicht mehr leistungspflichtig.
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